www.Nerja-Web.com
< Tausche Vaters Finca gegen Flipper >

Bericht eines Vaters (83) über den perfiden Betrug seines Sohnes Torsten K. (58)
Die ganze Betrugsgeschichte

Zum lesen bitte HIER klicken.

Eines Tages
habe ich euch alle.


Denn Geduld ist die Mutter des Erfolgs !
INDEX 21. 10. 2023
Bericht eines Vaters über
den perfiden Familienbetrug seines Sohnes Torsten K.


Januar 39
Februar 31
März 37
April 36
Mai 34
Juni 38
Juli 40
August 33

September 36


E 29788. Frigiliana, Camino de Los Tablazos 55


Spanische Seiten

elija por favor
su lengua







Meine Domain >www.Nerja-Web.com< befindet sich seit 20. November 2002 aktiv im Internet

BGH-Urteil
Sohn muss für die Heimkosten seines Vaters aufkommen

Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten für ihre Eltern grundsätzlich bezahlen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XII ZB 607/12).
Das Gericht musste prüfen, ob die Pflicht zum Unterhalt dann entfällt, wenn der entsprechende Elternteil den Kontakt zu seinem mittlerweile erwachsenen Kind
abgebrochen hat.

Die Antwort lautet: Nein.
In dem konkreten Fall hatte die Stadt Bremen geklagt.
Ein Sohn sollte etwas mehr als 9000 Euro Heimkosten für seinen vor zwei Jahren gestorbenen Vater zahlen.

Gleiches dürfte den Protagonisten dieser Website treffen.


Ergänzt und aktualisiert 8. März 2010
des Eintrags
vom 12. Februar 2010



Staatsanwalt
sieht keine Einwände an den Tatsachenbehauptungen dieser Website!
Bekanntlich haben meine Ex-Frau und mein Sohn mich wegen angeblicher Verleumdung angezeigt. Dem bin ich mit einer Anzeige wegen "Falscher Verdächtigung" entgegengetreten.

Mit einem neuerlichem Schreiben vom 17. 02. 2010 hat mir die Staatsanwaltschaft Bremen nun mitgeteilt, dass nach dem Ermittlungsergebnis die Schuld meines Sohnes an der erfolgten falschen Verdächtighung als gering angesehen wird und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung es nicht gebietet, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Die Staatsanwaltschaft begründet und erklärt weiter:
Zitat >>>>>>> Es ist auch anzunehmen, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben.
Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt

Die Staatsanwaltschaft hat von einer weiteren Verfolgung der Straftat einer falschen Verdächtigung abgesehen und das Verfahren nach § 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung eingestellt.

StPO § 153 Absehen von Verfolgung wegen Geringfügigkeit

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Desweiteren hat mir die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass etwaige zivilrechtliche Ansprüche durch die Verfahrenseinstellung nicht berührt werden.
Ich werde deshalb rechtliche Massnahmen gegen meine Exfrau und meinen Sohn überdenken, um die Fortführung ihrer wider besseres Wissen verbreiteten unrichtigen Behauptungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden.


Hinzugefügt am 23. September 2009 Meine Vorsprache bei der Polizeibehörde am 19. Sept. 2009 hat ergeben, dass am
1. September 2009 nicht nur meine Exfrau Christa eine Anzeige wegen Verleumdung gegen mich erstattet hat, sondern mein Sohn Torsten sich mit einem erweiterten Vortrag der Anzeige angeschlossen hat.
Die Anzeige wird geführt unter Reg.-Nr.: 010909-1558-D1529-57400. Auch hierzu habe ich einen Strafantrag wegen "Falscher Verdächtigung" gestellt, Reg.-Nr.: 180909-1200-D1724-55600.

Somit besteht folgender Anfangsstand:

2 Anzeigen von meiner früheren Familie gegen mich wegen "Verleumdung"
2 Anzeigen von mir gegen frühere Familienmitglieder wegen "Falscher Verdächtigung"

Vor einigen Tagen bin ich 69 Jahre geworden. Wenn ich des Morgens in die Zeitung schaue und
mir des Rentners "Pflichtlektüre" (Todesanzeigen) verinnerliche stelle ich eines fest:

"Die Einschläge kommen immer näher".

Sofern mich vor Ende der Gerichtsverfahren das Zeitliche segnen sollte, würden die Verfahren
sang- und klanglos eingestellt. Ade, meine Rechtfertigung.

Damit meine Rechtfertigung nicht verlorengeht, werde ich in nächster Zeit meine Schriftsätze und beweisende Schriftstücke des Strafverfahrens aus dem Jahre 2004 einscannen und hier auf dieser Seite veröffentlichen.
Ich vertrete die Auffassung berechtigt zu sein, das von meinen früheren Familienmitgliedern mir zugefügte Unrecht wahrheitsgemäss in die Öffentlichkeit zu tragen.

Nachdem für seinerzeit an dem Betrug beteiligte Dritte mittlerweile die Verjährung eingetreten ist,
sie können strafrechtlich nicht mehr belangt werden, werde ich diese Personen in den Verfahren nunmehr auch als Zeugen benennen.

Einen Ausdruck der Ergänzungen vom 30. Aug.2009, 13. Sept. 2009 und 23. Sept. 2009 werde ich von mir aus den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.

23. September 2009

Hinzugefügt am 13. September 2009
Nur Weichhirne können erwarten, dass sich ein von seinen früheren Familienmitgliedern Betrogener freiwillig unter den Teppich legt und auch noch auf sich rumtrampeln lässt.

Nachdem mir bei einer polizeilichen Anhörung am 4. September 2009 der Inhalt der von meinem Sohn Torsten gegen mich erstatteten Anzeige wegen angeblich von mir über ihn verbreiteten üblen Nachrede zur Kenntnis gelangt ist, habe ich, wegen des Wahrheitsgehaltes meiner Verbreitungen, gegen ihn einen Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) wegen "Falsche Verdächtigung"
( § 164 StGB) gestellt.
Der Strafantrag erhielt die Registernummer 040909-1000D-1724-56600.

Ein Strafantrag ist nicht gleichzusetzen mit einer Strafanzeige
Die Strafanzeige (§ 158 Abs. 1 StPO) dient allein dem Zweck, die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) von potenziell strafbaren Handlungen in Kenntnis zu setzen.
Der Strafantrag ( § 158 Abs. 2 StPO) jedoch ist die Erklärung des nach dem Gesetz (z.B. dem StGB) zum Strafantrag Befugten, dass er die Strafverfolgung wünsche. Dies ist in der Regel der Geschädigte. Der Strafantrag muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Straftat, d.h. Kenntnis von Tat und Täter, gestellt werden.

Die Negativfolge für den Anzeigeerstatter kann sein, dass er sich bei der Unrichtigkeit seiner Anschuldigung selber der Strafverfolgung aussetzt.

Als Beispiel einer Strafanzeige kann z. B. meine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörde gesehen werden, dass der Anzeigeerstatter Torsten Krögler anlässlich in seiner Anzeige zu seinen persönlichen Angaben angegeben hat, eine berufliche Tätigkeit als "Freier Mitarbeiter" auszuüben.

Tatsächlich findet sich im Internetangebot eines norddeutschen Flipperservices die werbliche Heraushebung, dass Torsten K. dort als Teammitglied für viele Geschäftsbereiche zuständig ist.

Die dort angegebenen Tätigkeiten lassen sich keinesfalls als "Freiberuflich" bezeichnen. Unter Umständen könnte die Umgehung sozial- und steuerrechtlicher Vorschriften in Betracht kommen.

Der Name der als "Arbeitgeber" empfundenen Firma darf aus rechtlichen Gründen hier nicht genannt werden.

Jedoch könnte es leicht möglich sein, dass der DMAX-Fernsehbericht

"Drei Freunde geben sich die Kugel"

einen Nachfolger findet und sich darin der Name der Flipperfirma erkennen lässt.



Sohn, wach endlich auf!
Du kennst doch Deinen Vater, der gibt nicht auf!

Denke daran, was ich Dir als Kind immer eingeprägt habe:

"Wenn Du etwas angestellt hast, sage immer die Wahrheit,
und wir finden bestimmt eine Lösung."

Und jetzt muss ich gegen Dich vorgehen?


Nachden jetzt auch meine Exfrau Christa (Nachnahme früher K. jetzt D.) am 01. September 2009 wegen angeblicher Verleumdung strafrechtlich gegen die Inhalte dieser Website vorgegangen ist, wurde ich zum 18. 09. 09 zur Vorsprache bei der Ermittlungsbehörde bestellt.

Über den weiteren Fortgang werde ich, ähnlich eines"Webbloggers", weiter berichten.

13. September 2009



Hinzugefügt am 16. August 2009

§ Jetzt kommt wieder Bewegung in die Sache
Sohn zeigt seinen Vater wegen Verleumdung an.
Am 15. August 2009 wurde mir von der Bremer Kriminalpolizei mitgeteilt, dass zur Register-Nr. 230709-1545-D1094-57400 gegen mich ein Ermittlungsverfahren anhängig ist..
Der Vorwurf.
ZITAT Sie stehen im Verdacht, eine Straftat nach dem § 187 StGB (Verleumdung) begangen zu haben. (Sie behaupten im Internet, ihr Sohn Torsten habe sie betrogen (Finca in Spanien).
Dieses wird bestritten. Internetauszüge liegen vor!

16. August 2009

Wie geht`s nun weiter?
Morgen, Montag 17. August 2009, werde ich Akteneinsicht beantragen. Nach einer Neuregelung in der Strafprozessordnung ist es jetzt auch Beschuldigten ohne eigenen Verteidiger möglich, Einsicht in Ermittlungsakten und Abschriften daraus zu beantragen.
Hinzugefügt am 30. August 2009
So geht`s jetzt weiter
Mittelfristig wird eine Stellungnahme zu der Anzeige wegen angeblicher Verleumdung gefertigt,
Kurzfristig erfolgt jedoch eine Gegenanzeige wegen "Falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB)
Gesetzestext >Falsche Verdächtigung §164 StGB<
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger
oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen
gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Nachdem alle meine Behauptungen, dass die genannten früheren Familienmitglieder sich durch betrügerisches Manipulieren rechtswidrig das Eigentum an der Finca angeeignet haben, den Tatsachen entsprechen und dieses von mir bereits in der von meiner Exfrau gegen mich erhobenen Anzeige wegen Beleidigung unter Beweis gestellt worden ist, geht mein Sohn Torsten Krögler mit seiner Verleumdungsanschuldigung auf "dünnem Eis" spazieren.
Wenn er möglicherweise meint nicht selbst an dem betrügerisch zu seinem Gunsten entstandenen Grundbucheintrag beteiligt gewesen zu sein und dem Eintrag vertraut zu haben, so bedenkt er nicht, dass der betrügerisch entstandene Grundbucheintrag von seiner Mutter mit seiner ausdrücklichen notariellen Vollmacht für ihn organisiert worden ist.

Für die Handlungen seiner ihn vertretenden Mutter haftet er so, als ob er selbst gehandelt hätte.
Nachdem demnächst nun zwei Strafanzeigen anhängig sein werden, wird, egal wie die einzelnen Verfahren ausgehen, gerichtlich bestätigt werden, dass die Finca ( und das umfangreiche Zubehör an Gerätschaften und Maschinen) in meinem Eigentum stand und mir durch betrügerisches handeln entzogen worden ist.

Die wirtschaftlichen Nachteile habe ich weggesteckt.
Die Erniedrigung meiner Persönlichkeit und die damit verbundene Verächtlichmachung nehme
ich jedoch nicht reaktionslos hin.

Über die Verfahren werde ich weiter ausführlich berichten.
Denn ich vertrete die Auffassung, als direkt Geschädigter einer Betrugshandlung nach Artikel Artikel 5 des Grundgesetzes meine Meinung frei verbreiten zu dürfen.

Dieses Recht findet seine Schranken zwar in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre (Artikel 5 Nr. 2 GG).
Ein Sohn, der seinen Vater durch betrügerisches handeln um Gut und Lebensabend bringt, hat jedoch gegenüber seinem Vater seine Ehre bereits aufgegeben.

Der Schutz seiner persönlichen Ehre könnte lediglich dann greifen, wenn ein Außenstehender,
z.B. ein durch die betrügerische Handlung selbst nicht betroffener Dritter, die in dieser Website genannten Tatsachen und Meinungen verbreiten würde.


Kinder, wie die Zeit vergeht!
Genau vor einem Jahr habe ich meinem, aus meiner Sicht mißratenen, Sohn Torsten Krögler zu seinem 43 Geburtstag am 27 Juni noch ein langes Leben gewünscht.
Jetzt ist er 44 Jahre alt geworden. Nicht immer sieht ein Außenstehender einem Mann dieses Alters an, daß er tatsächlich noch ein Kind ist.

Im Automatenstudio dieses "Kindes", in der Kattenturmer Heerstrasse ( Bremen Huchtung ), das von seinem Freund Hartmut ( auch ein Automatenfreak, jedoch mit gewerblichem Service) dann und wann frequentiert wird, habe ich ihn früher an seinen Geburtstagen besucht.
Früher, jetzt aber nicht mehr.
Denn er hat mich, seinen Vater, mehr oder weniger "beklaut" Der rechtliche Ausdruck "betrogen" wäre möglicherweise passender.

Aber, soll ich meinen Sohn einen Betrüger nennen und mich damit einer strafrechtlichen Verfolgung ausetzen?

Ich bin doch nicht blöd.

Blöd war vor einigen Jahren, als ich meine Exfrau Christa, früher Krögler, nach einer "Impulsivwiederverheiratung" dann schnell verwitwet und jetzt während der Bremer warmen Jahreszeit (Juli/August) lebend in der Großen Johannisstr. (Bremer Neustadt) öffentlich auf dieser Website eine Betrügerin genannt habe.
Dafür habe ich beim Amtsgericht Bremen eine "eingefangen" Zwar nur eine Verwarnung, aber immerhin.

Meine Exfrau und mein von mir als "mißraten" empfundener Sohn haben sich durch ihr kollosives (betrügerisches) Zusammenwirken die finanzielle Grundlage geschaffen, sich für die kalten Bremer Tage eine Dependance in Nerja anzuschaffen, einer kleinen Stadt im sonnigen Andalusien.

Und so leben sie nun,
wenn sie noch nicht gestorben sind,
in E 29780 Nerja,
im Edificio Chaparil.

Vor einigen Tagen erhielt ich nun die eMail eines "Freund von Torsten" (auch Anonym scheint geil zu sein ) der meinte, ich würde mich wie ein Elefant im Porzellanladen benehmen und nur eigenes Porzellan zerschlagen.
Aber, lieber "Freund von Torsten", da ich mittlerweile verarmt bin besitze ich kein Porzellan mehr, nur noch Pappbecher, und die lassen sich nicht zerschlagen,

nur zerdrücken und dann >>>>> ab in die Tonne..

Und, da ich meinen betrügerisch handelnden Sohn jetzt auch nicht mehr wie zerbrechliches Porzellan schützen muß,

stelle ich mir einfach vor er wäre ein Pappbecher >>>>> ab in die Tonne.

Ein Elefant bleibt immer ein Elefant, wenn auch ohne eigenen Porzellanladen, dafür aber mit einem riesigen Speicher, Der Duden erklärt diesen Speicher als sogenanntes "Elefantengedächtnis" .Dieses speichert nicht unbedingt immer riesige Informationsmengen, wissenschaftlich erwiesen aber über eine lange Zeit solche, die ihm Kränkungen bereitet haben.

Im internet findet sich eine passende Anekdote zum Thema "Elefantengedächtnis"

Warum in aller Welt mußte der Mann im Zoo den Elefanten ärgern? Als das Tier den Rüssel ausstreckte und einen Leckerbissen erwartete, hielt ihm der Mann seine glimmende Zigarette entgegen. Die schmerzhaften Berührung erschreckte den Elefanten und amüsierte den Mann, der lachend unter dem mißbilligen Gemurmel der Umstehenden davonging.

Etwa ein Jahr später stand der Mann an der gleichen Stelle. Auch der Elefant war noch da.
Als er den Mann sah, tauchte er den Rüssel in einen Wassereimer und durchnäßte seinen Peiniger mit einer kräftigen Dusche; jetzt waren es die Zuschauer, die lachten.

Das ist also das sprichwörtliche Elefantengedächtnis. Das Lebewesen vergißt nicht, was ihm angetan wird, und es vergilt die Mißhandlung noch nach Jahr und Tag.

Auch Menschen handeln oft so. Wer uns etwas antut, dem zahlen wir es heim. Gelungene Vergeltung befriedigt uns. "Rache ist süß", sagt das Sprichwort, eine Wahrheit die jedoch niemand gern zugibt. Haben Sie nicht auch schon einmal so gedacht?

Als Betrogener lediglich "ab in die Tonne" zu formulieren ist immer noch humaner, als nach mohamedanischen Regeln zu handeln.

Zitat Vers 38, 5.Sure des Korans

Wenn ein Mann oder eine Frau einen Diebstahl begangen hat, dann haut ihnen die Hand ab!
Das geschehe ihnen zum Lohn für das,
was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Seiten ALLAHS.

Wenn es zu Zeiten Allahs schon Flipper gegeben hätte, wären einem Dieb bestimmt beide
Hände abgehauen worden.

Unter Bedachtnahme der Zeitlosigkeit des Korans und der Bedeutung des Verses ist heute zu überdenken, ob wohl das Abschlagen der Hände die einzig gewollte Strafe für Diebstahl sein kann.

Denn der Vers 39 der 5 Sure des Korans sagt auch:

Wenn aber einer, nachdem er gefrevelt hat, umkehrt und sich bessert,
wendet ALLAH sich ihm wieder zu.

Menschen, denen das Gehirn nicht vollständig durch jahrzehntelangen Cannabiskonsum vollständig geschrumpft ist, könnten mit den genannten Zitaten der Suren erkennen, dass sich Situationen auch umkehren lassen.

Jürgen Krögler (standesamtlich registrierter Vater)



Heute, am 27. Juni 2008 begeht Torsten Krögler seinen 43. Geburtstag.
Das war 2008
An solchen Tagen wünscht man dem Jubilar in der Regel für sein weiteres Leben alles Gute. Insbesondere auch ein langes Leben.

Letzteres wünsche ich Torsten Krögler von ganzem Herzen, soll er noch möglichst lange
in der Öffentlichkeit daran erinnert werden, daß er sich mein Lebenswerk in Spanien,
das Cortijo Los Tablazos 55 in Frigiliana/Nerja Provinz Malaga, durch betrügerische Machenschaften angeeignet hat und dann sofort für`n Apfel und Ei verscherbelt hat.
Durch diese hinterhältige und tief verachtenswerte Tat, die einem Diebstahl am Vater gleichzusetzen ist, hat er mich bis ins Innerste gedemütigt.

Auch wenn ich jetzt mein Herzblut verloren habe, so bin ich noch lange kein Loser.

Denn jetzt ist Blut nicht mehr dicker als Wasser.

Deshalb

lebe noch möglichst lange, Torsten Krögler und genieße das Geld, das Du Dir durch Betrug angeeignet hast, genieße aber auch mein Elefantengedächtnis.

Jürgen Krögler (standesamtlich registrierter Vater)


Torsten K. zu seinem Vater:
"Was willst du denn Vadder, jetzt bist du auch mal gelascht worden"
Antwort des Vaters von Torsten K.
Und hier, mein Sohn, erhältst Du Deine Quittung!
Du hast mir nicht ungestraft mein Lebenswerk vernichtet .
Die Quittierung wird solange andauern, bis Du Deine Schandtat anerkannt hast.

Ein Sohn der seinem Vater schamlos ins Herz sticht kann nicht erwarten, wegen eigener Probleme am Herzen Mitleid zu empfangen.

Aufgrund einer Reaktion aus dem Bekanntenkreis weise ich auf folgendes hin.
Die Frage nach der Moral meiner Veröffentlichung stellt sich für mich nicht. Ein gegen seinen eigenen Vater in tiefster Unmoral handelnder Sohn kann für sich nicht in Anspruch nehmen, moralisch akzentuierte Quittungen zu erhalten.
Sofern bei ihm gesundheitliche Schäden eingetreten sind und diese auf meine Veröffentlichung zurückgeführt werden,
so bin nicht ich, als der Betrogene, dafür verantwortlch.
Verantwortung tragen ausschließlich der Nutznießer aus der betrügerischen Handlung selber, sowie seine von mir als Anstifterin und Mitnutznießerin betrachtete Mutter.
Die Beiden können es noch als persönliches Glück verbuchen, daß meine "Quittungen" mit dem Kopf ausgeführt werden
und nicht mit dem Baseballschläger.

Die aus dem Betrieb dieser Website für mich eintretende Beschädigung meines eigenen Rufes habe ich vorher einkalkuliert. Die betrügerisch gehandelten Beschuldigten sind sicherlich davon ausgegangen, daß ich diesen Nachteil nicht auf mich nehmen würde und sie sich folgenlos an ihrem Unrechtsgut erfreuen können.

Wenn ich nunmehr einen von mir als Freund betrachteten Menschen und dessen Familie verliere, so tifft mich dieser Verlust weniger als der mir von meinem Sohn zugefügte Verlust meines Lebenswerkes und die damit verbundene Erniedrigung.
Die gleiche Begründung trifft auf alle anderen Personen zu, die sich aufgrund der Form dieser Internetveröffentlichung innerlich oder äußerlich von mir abgewandt haben könnten.

25 April 2008


Strafanzeige
Schriftverkehr
Urkunden
Fotogalerie
Unter den obigen Links werden als Dokumentation sukzessiv der gesamte Schriftverkehr, Urkunden und Fotos zur Verfügung gestellt.

Interessant zu lesen sein wird die Dokumentation der von meiner Exfrau gegen mich erhobenen Strafanzeige
wegen angeblicher
Verleumdung und übler Nachrede.
Das Strafgericht hat mich hierzu lediglich wegen Beleidigung mit einer Verwarnung belegt.
Mein gesamter Vortag über den betrügerischen Ablauf wurde von Strafgericht in keinster Weise beanstandet.



LINK Hintergrundinformationen zum DMAX - Fernsehbericht

Mit dieser Erklärung an einen Bremer Notar hat mein Sohn Torsten K. mich arglistig über seine eigene Beteiligung am Betrug getäuscht.

Hier ein kleiner Auszug, zum gesamten Dokument ins Bild klicken.:

Zur Klarstellung des Kaufvertrages erkläre ich hier ausdrücklich, das mir nicht bekannt ist, Eigentümer des durch meine Mutter verkauften Grundstücks in E - Frigiliana, Tablazo Nr. 55 gewesen zu sein, oder das ich es bis zum heutigen Tage geworden bin.

Ich erkläre weiter ausdrücklich, das ich meine Bevollmächtigte zu keiner Zeit zum Verkauf des Grundstücks in E - Frigiliana, Tablazo Nr. 55 animiert habe und bis zum Dienstag, 24 Juni 2003 ca. 15 Uhr, von diesem Verkauf auch nichts wußte.

Die Verkaufstransaktion und alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Handlungen werden von mir auch nicht nachträglich genehmigt.

Unterschrift von Torsten Krögler


Schreiben Sie mir Ihre Meinung


Wer solche Freunde hat,
braucht keine Feinde mehr!
Im Gästebuch meldet sich stetig ein offensichtlicher "Beschützer" des Torsten Krögler mit Namen MADMAX zu Wort der meint, mich mit offenen und versteckten Drohungen einschüchtern zu können.

Wie bin ich nun, der Vater-von-Torsten,
zu dem in den Bergen bei Malaga gelegenen Grundstück gekommen?
Hier eine chronologische Schilderung, die durch die eidestattliche Versicherung vom 4. August 2003
eines damals an der Abwicklung des Kaufes aktiv beteiligten deutschen Bundesbürgers belegt wird.
Die eidesstattliche Versicherung können Sie durch anklicken der untenstehenden Abbildung als PDF downladen.











Im Jahre 1984 bin ich mit meiner früheren Frau Christa, die in Spanien "Cristina" genannt wird, mehrmals in Andalusien gewesen.
Jeweils per Leihwagen haben wir uns im Umkreis von 100 Kilometer um Nerja nach einem kleinen Grundstück zum erschwinglichen Preis umgesehen, als Domizil fürs Alter.
Das Objekt sollte nicht nur erschwinglich im Preis sein, sondern auch noch die alte andalusisiche Stilart haben. Im Klartext gesprochen, ein altes spanisches Ambiente besitzen .

In den Bergen zwischen Nerja und Frigiliana trafen wir dann einen Deutschen, der vor dem Tor eines Hauses mit dem Namen "Casa Elke" stand und uns interessiert beobachtete.
Da der Name des Hauses auf deutsche Zugehörigkeit schließen ließ sprach ich ihn an und erzählte von unserem Vorhaben.

Das war BINGO. Der Deutsche, nennen wir in mal "Claudio" , kannte genau das, was mir vorschwebte. Ein unweit von seinem eigenen Casa gelegenes kleines Cortijo, idyllisch gelegen, mit einem uralten aus dicken Felsteinen erbauten baufälligen Landarbeiterhaus.

Da "Claudio" die Verkaufsabsichten des Eigentümers Senior Dona Diaz kannte, ermöglichte er eine Besichtigung und vermittelte den Kauf. Der Kaufpreis belief sich auf 5. Millionen Peseten, das entsprach damals in etwa 80.000 Deutsche Mark.

Da wir damals noch ein intakter Familienverbund waren und somit mein Sohn Erbe des Grundstücks werden würde habe ich vorgesehen, das Grundstück gleich auf seinen Namen zu erwerben. Die Höhe der spanischen Erbschaftssteuer war damals entgegen der deutschen Steuer emens hoch. Desweiteren waren damals noch Gesetze aus Franco-Zeiten in Kraft , wonach ein ausländischer Erbe besonders benachteiligt wurde.

Für die Veräußerung von Immobilien sieht das Immobilienrecht in Spanien, anders als in Deutschland, keinen Formzwang (notarielle Beurkundung) vor. Das Eigentum kann somit auch durch einen privatschriftlichen Vertrag übertragen werden.

Aus vorstehend beschriebenen Gründen, und auch, weil ich persönlich seinerzeit gegenüber den deutschen Steuerbehörden im Obligo stand, habe ich zugunsten meines Sohnes einen Kaufvertrag geschlossen, wobei Ratenzahlung vereinbart worden ist. Mit der gesamten Summe war ich verständlicherweise nicht flüssig, schließlich handelte es sich nicht um "Schwarzgeld" .

Mein Sohn Torsten Krögler war damals Berufssoldat und ohne eigenes Vermögen, die "Kohle" habe allein ich verdient. Auch meine Exfrau war damals, wie auch später, ohne Berufstätigkeit und ohne eigenes Einkommen.
Kleine Anmerkung am Rande >>> Meiner Exfrau habe ich damals nebenbei noch einen kleinen Alfa-Spider2000 - silbermetallic und 210 Spitze - gekauft, damit sie mit den beiden Yorkshire-Terriern (1000 Marks Hunde) durch die Gegend kutschieren konnte.

Die Raten für das Cortijo habe ich seinerzeit auf ein spanisches Konto transferiert. Dazu ist anzumerken, daß damals der Grunderwerb durch Ausländer strengen Regeln unterworfen war.
So mußte u. a. der Kaufpreis über eine spanische Bank in ausländischer Valuta in Spanien eingeführt werden, dort erfolgte dann die Umrechung und Auszahlung in Peseten.

Bei meiner Ratenzahlung sind zeitliche Stockungen aufgetreten, sodaß der Verkäufer den Rückritt von Vertrag erklären wollte. In diesem Fall wären nach spanischem Recht alle Anzahlungen - und auch mittlerweile getätigte Wertverbesserungen am Kaufobjekt, ersatzlos verfallen.

Dem "Claudio" gelang es jedoch nach umfangreichen Bemühungen den Kauf zu retten. Der Verkäufer verlangte dafür die Auflösung des Vertrages zugunsten meines Sohnes und den Abschluss eines neuen Vertrages mit mir persönlich. Der noch ausstehende Kaufpreisrest war sofort und in einer Summe fällig. Dieses "Entgegenkommen" ließ der Verkäufer sich durch weitere 500.000 Peseten, ca. 8000 Mark, zusätzlich honorieren.

Als Inhaber einer Generalvollmacht meines Sohnes habe ich die Zustimmung zur Auflösung des ursprünglichen Vertrages erklärt, sodas ein neuer Kaufvertrag zu den oben genannten Bedingungen geschlossen werden konnte und auch wurde.

Hierbei handelt es sich um den einzig gültigen Kaufvertrag, der, wie bereits im Tickertext ausgeführt, mir unbemerkt von meiner Exfrau gestohlen worden ist.

Fortsetzung folgt.

Besonderer Hinweis.

Es war nie vorgesehen, daß mein Sohn Torsten Krögler schon vor meinem Tod eigentumsrechtliche Verfügungen (Verkauf) über das Grundstück treffen durfte, auch wenn er aus dem ursprünglichen Kaufvertrag als Eigentümer erscheint. Im Innenverhältnis handelte es sich nur um eine Treuhandeigentümerschaft, deren Umwandlung in eine echte Eigentümerschaft erst mit meinem Tod eintreten sollte.

Erklärung Treuhandverhältnis
Ein Treuhandverhältnis liegt vor, wenn jemand (Treuhänder, hier Torsten) nach außen hin Rechte in eigenem Namen geltend machen kann, er im Innenverhältnis dabei aber an Weisungen eines Dritten (Treugeber, hier Vater) gebunden ist.




Hier steht die WAHRHEIT
Ins Bild klicken



Eidesstattliche Erklärung
des Fincaverrmittlers "Claudio" über die tatsächlichen Abläufe.
( Zum lesen ins Bild kliclen )


Alfa-Romeo Spider
Geschenk an meine Exfrau
(Christa Krögler)


Sommer 1990
Strassenbau-Kompressor für 5000 Markt gekauft


Wegen der spanischen Einfuhr-bestimmungen mußte damals der Kompressor als normaler Anhänger getarnt werden


Fundamente für die Umfriedung des Grundstücks eingeschalt
(rechts mit Hut ist "Jose" , der spanische Maurer)



Jürgen Krögler inmitten der entstehenden Garage


Bau einer Wasserleitung für die Feldbewässerung.
Rechts die Garage mit unfertiger Dachterrasse



Links das kleine Cortijo (Finca), malerisch gelegen inmitten der andalusischen Berge


Ansicht vom Garagendach


Die Fotos bis 1999 folgen später. Die Dias müssen erst eingescannt werden.



Im Jahr 2000 begann für mich eine neue Ähra >>>>

>>> mit Biggi,
meiner neuen Lebensgefährtin aus Bremen-Walle.
Ein südländischer Typ, aber mit echten Bremer Wurzeln.
Hier auf der Terasse der Finca.


Zunächst musste am Eingang zum "Nest" jedoch erst einmal klar "Hecke" gemacht werden




Dann konnte damit begonnen werden, den Platz für den Pool vorzubereiten
Karre um Karre wurde die steinige spanische Erde bewegt.

Es blieb dennoch Zeit, an einer typisch spanischen Fiesta teilzunehmen




Hier

im Restaurante "el Puente"
(die Brücke) sind die ersten Kontakte mit meinen spanischen Freunden entstanden.
Con (mit)
Juan, dem Tischler (carpintero),
Pepe Caminiero, dem · Straßenbauarbeiter
y (und) vielen Campesinos (Landbewohnern-Bauern)

Alles dieses hat der von mir als "mißraten" empfundene und standesamtlich als mein Sohn registrierte Torsten Krögler mit seiner Unterschrift unter einem JUDAS-Vertrag aus Geldgier zunichte gemacht..


Besonderer Hinweis
Der Eintrag von 6. 01. 2008 wurde aufgrund eines vom genannten Unternehmen eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahrens entfernt.

Gegen die Verfügung wurde Widerspruch erhoben.

TERMIN

zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch am Amtsgericht Soltau,
Donnerstag, 11. September 2008 09:20 Uhr

Im Gästebuch befindet sich unter dem > 06. 01. 2008 um 02:06 Uhr < eine aufklärende Zuschrift des Verfügungsklägers.


Auf zweierlei
sollte man sich nie verlassen:
Wenn man Böses tut,
dass es verborgen bleibt;

Wenn man Gutes tut,
dass es bemerkt wird.

Ludwig Fulda





Information
Mit der GELSENFlipper Pinball-Convention 2008
fand am 31.Mai und 1. Juni auf der Trabrennbahn in Gelsenkirchen mit deutlich über 100 Ausstellungsgeräten wieder eine der größten Veranstaltungen rund um den Flipper und andere Unterhaltungsgeräte statt.

Wie schon im vergangenen Jahr ist sie als Messe mit Spaßfaktor konzipiert und bildet ein buntes Forum für alle Fans des Spiels mit Geschick und Stahlkugeln!

Neben Verbesserungen beim gastronomischen Angebot und diesmal ausreichen Parkplätzen gab es wieder einen großen Teilemarkt und Flipper aus allen Generationen des Spiels mit der Silberkugel.



Information
70.000 Rockfans beim Hurricane-Festival 2008 in Scheeßel
Der größte Rockmarathon des Nordens ist heute, 22. Juni 2008 mit einem Besucherrekord zu Ende gegangen.
Auf rund 200 Hektar Heideland verfolgten seit Freitag in Scheeßel rund 70.000 Menschen die Auftritte der insgesamt 60 Bands. Das Festival verlief nach Polizeiangaben bis Sonntagnachmittag weitgehend friedlich und störungsfrei. Es habe "kaum Gewalt" gegeben, sagte ein Polizeisprecher. Besorgniserregend nannte er jedoch die hohe Zahl von Diebstählen aus Zelten. Bis zum späten Sonnabend zählten die Beamten 90 Fälle. Vornehmlich hätten die Diebe Wertsachen aus den Zelten der Besucher gestohlen. Rund 300 Beamte waren im Einsatz.
Rotes Kreuz im Dauereinsatz
Das Deutsche Rote Kreuz behandelte etwa 2.000 Rock-Fans ambulant. 75 von ihnen seien in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht worden, teilte die Polizei mit. Ein Besucher verletzte sich bei einem Sturz in sein eigenes Messer schwer. Der junge Mann habe das offene Messer in seine Tasche gesteckt und sich später auf den Boden seines Zeltes geworfen, teilte die Polizei am Sonnabend mit. Dabei sei das Messer in seine Brust eingedrungen. Der Mann wurde zur Notoperation ins Krankenhaus gebracht.
Party auch auf dem Zeltplatz
Zu den Höhepunkten des Festivals zählten Radiohead, die Foo Fighters, Jan Delay, The Notwist und die Chemical Brothers. Begeistert rockten die zahlreichen Fans vor den drei Bühnen und ließen sich weder von den teilweise dichten Staubwolken noch vom Regen die Stimmung vermiesen. Außerhalb des Festivalgeländes stand ein Meer von Zelten. Dort ging nach den Konzerten die Party bis zum Morgen weiter. Die Veranstalter lobten die gute Zusammenarbeit aller Einsatzkräfte und der Behörden. Alle hätten aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre gelernt und seien auf den Besucheransturm gut vorbereitet gewesen.
Zu den Höhepunkten des Festivals zählten Radiohead, die Foo Fighters, Jan Delay, The Notwist und die Chemical Brothers. Begeistert rockten die zahlreichen Fans vor den drei Bühnen und ließen sich weder von den teilweise dichten Staubwolken noch vom Regen die Stimmung vermiesen. Außerhalb des Festivalgeländes stand ein Meer von Zelten. Dort ging nach den Konzerten die Party bis zum Morgen weiter. Die Veranstalter lobten die gute Zusammenarbeit aller Einsatzkräfte und der Behörden. Alle hätten aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre gelernt und seien auf den Besucheransturm gut vorbereitet gewesen.



Fernsehbericht auf DMAX " Die Flipperkönige " Drei Freunde geben sich die Kugel

Wiederholung am 23. März 2008 (Ostersonntag) um 16:25 Uhr

LINK für weitere Info`s

Sendungsinformation
Welcher Mann erinnert sich nicht mit strahlenden Augen an seine Jugend, als er zum ersten Mal vor einem blinkenden Spielautomaten stand. Manche hat diese Faszination nie wieder los gelassen, wie DMAX DOKU in 'Die Flipper-Könige' zeigt.

Die drei Freunde Torsten, Hartmut und Jürgen machen sich auf den Weg nach Chicago, zur Wiege des Flippers.

Hier soll Torsten an einem der größten Flipper-Turniere der Welt teilnehmen.

Aber vorher muss er sich in Deutschland noch um den Spielautomaten eines wichtigen Klienten kümmern: Der 'Fluch der Karibik'-Flipper seines Kunden Hannes ist defekt und soll schleunigst repariert werden.

Außerdem müssen die Freunde dringend den offiziellen Turnierflipper 'Spiderman' besorgen, damit sich Torsten in jeder freien Minute auf die Meisterschaft vorbereiten kann.
Aber dafür muss der sperrige Kasten erst durch die winzige Diele des begeisterten Sammlers gehievt werden, die bereits mit Unmengen von Automaten voll gestopft ist.

Als die drei endlich in Amerika gelandet sind, geht der Stress weiter, denn das letzte entscheidende Training vor der Meisterschaft steht noch aus.
Deshalb müssen sich die Jungs durch den Großstadtdschungel schlagen, um auf den letzten Drücker ein geeignetes Übungsgerät zu besorgen.
Zur Motivation überrascht Jürgen seine Kumpels mit einem Besuch in der Firma 'Stern Pinball', der einzigen noch existierenden Fabrik, die die Kult-Automaten herstellt.
So gerüstet, dürfte bei der Meisterschaft eigentlich nichts mehr schief gehen.
Doch das Spieler-Trio hat die Rechnung ohne die starke US-Konkurrenz gemacht.

Gästebuch zur Schnellansicht (Nur lesen)